Die Schulform Gesamtschule zeichnet sich nach § 17 des SchulG NRW u.a. dadurch aus, dass...
...alle Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich sind,
...die Gesamtschule die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) umfasst und
...in der gymnasialen Oberstufe alle Abschlüsse (Sekundarstufe II) erreicht werden können.