Institut für Physik und ihre Didaktik

 

 

Die Schulform Gesamtschule zeichnet sich nach § 17 des SchulG NRW u.a. dadurch aus, dass...

...alle Abschlüsse der Sekundarstufe I möglich sind,

...die Gesamtschule die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) umfasst und

...in der gymnasialen Oberstufe alle Abschlüsse (Sekundarstufe II) erreicht werden können.