Institut für Physik und ihre Didaktik


Schul-Organisation von A bis Z

Um einen reibungslosen Schulalltag und eine gute Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu gewährleisten, haben wir Ihnen hier wichtige Aspekte des Schulalltags alphabetisch aufgelistet und bitten Sie diese zu beachten.

Anmerkung: Texte in grüner Schrift sind Verknüpfungen (Links) zu weiterführenden Informationen  bzw. zu den entsprechenden Texten.

 

Anschriften- oder Telefonänderung

Bitte geben Sie eine Änderung Ihrer Telefonnummer oder eine Adressänderung unbedingt sofort der Klassenleitung und im Sekretariat bekannt!

 

Befreiung vom Sportunterricht

Kinder, die nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen können, brauchen für die betreffende Sportstunde eine schriftliche Entschuldigung, die der Sportlehrkraft abzugeben ist.

Über eine eventuelle Befreiung vom Sportunterricht für mehr als zwei Wochen bis zu zwei Monaten kann die Sportlehrkraft nur aufgrund eines ärztlichen Attestes entscheiden; über weitergehende Freistellungen entscheidet die Schulleiterin. Eine generelle Freistellung vom Sportunterricht ist nur im Falle dauernder Sportunfähigkeit möglich. Sie ist der Schule durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.

 

Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten

Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 gilt:

Handys und andere elektronische Geräte dürfen von Beginn bis zum Ende des Schultages im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden, müssen also ausgeschaltet und weder hör- noch sichtbar sein. Ausnahme: Die Lehrkraft erlaubt die Nutzung! Im Falle der Missachtung der Regelung wird das Gerät eingezogen und muss nach Unterrichtsende bei der Schulleitung wieder abgeholt werden. Im Wiederholungsfalle wird mit den Eltern eine Regelung besprochen, um weitere derartige Regelverstöße zu verhindern.

Für die Schüler*innen der Oberstufe gilt:

Handys und andere elektronische Geräte dürfen benutzt werden. Die Nutzung ist jedoch auf den Oberstufenbereich (= C-Trakt) beschränkt.

 

Beurlaubungen

… z.B. aus familiären Gründen können für die Dauer von bis zu 2 Tagen von der Klassenleitung genehmigt werden. Hierzu bitten Sie die Klassenleitung rechtzeitig vorher und schriftlich mit der Angabe des Grundes um Freistellung vom Unterricht.

In Fällen von länger andauernden Beurlaubungen ist ein rechtzeitiger schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu richten. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Schulferien sind schulgesetzlich nicht erlaubt und daher nicht möglich.

 

Bücher

Die meisten Bücher, die Ihr Kind benötigt, werden durch die Schule angeschafft und anschl. leihweise an die Kinder ausgegeben. Wir erwarten einen sorgsamen und pfleglichen Umgang mit den ausgeliehenen Büchern und bitten die Eltern und Erziehungsberechtigten mit darauf zu achten. Verlorengegangene oder stark beschädigte Bücher müssen ersetzt werden.

Für die Lehrwerke, die über den Elterneigenanteil beschafft werden müssen, erhalten Sie über Ihre Kinder zum Ende des Schuljahres eine Aufstellung mit Titel und Bestellnummer.

 

Bus-Ticket für Schüler*innen

Anträge für das Ticket müssen rechtzeitig vor den Sommerferien für das kommende Schuljahr gestellt werden. Die Anträge sind im Sekretariat erhältlich und können dort auch wieder abgegeben werden.

Schüler*innen der neuen 5. Klassen erhalten Informationen und Anträge mit der Aufnahmebestätigung für einen Schulplatz. Weitere Informationen sowie einen noch auszufüllenden Schülerausweis werden am ersten Elterninformationsabend ausgegeben.

Bitte beachten Sie, dass das Ticket nur in Verbindung mit dem gültigen Schüler*innen-Ausweis gilt. Die Verlängerung des Schüler*innen-Ausweises erfolgt in den ersten Schultagen des neuen Schuljahres über die Klassenleitungen. Die Verkehrsbetriebe wissen, dass es im neuen Schuljahr immer einige Tage dauert, bis die Schüler*innen über aktuelle Schüler*innen-Ausweise verfügen und haben die Regelung, dass in der ersten Schulwoche keine Sanktionen erfolgen, wenn ein*e Fahrschüler*in noch keinen Ausweis vorzeigen kann.

 

Fundsachen

Fundsachen können bei unseren Hausmeistern abgegeben bzw. können dort erfragt werden. Werden verlorene Dinge nicht innerhalb von 3 Monaten abgeholt, werden sie entsorgt.

 

Geld und Wertsachen

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind nicht zu viel Geld und möglichst keine Wertsachen in die Schule mitbringt. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Schulträger bei Zerstörung oder Verlust besteht in der Regel nicht!

 

Hausaufgaben und Elternkontrolle der schulischen Arbeit

An unserer Ganztagsschule haben die Schüler*innen Gelegenheit, den größten Teil des notwendigen Übens im Fachunterricht oder während der Lernzeit zu erledigen und gibt es i. d. R. keine täglichen Hausaufgaben. Für einige Bereiche kann jedoch manchmal nicht ganz auf Aufgaben, die zu Hause erledigt werden müssen, verzichtet werden. Das sind z. B. das Lernen von Vokabeln, das vorbereitende Lesen von Lektüren, das Nacharbeiten, wenn man gefehlt hat, gelegentliche schriftliche Übungen, eine Internet-Recherche oder Umfrage in der Familie oder ähnliches.

Diese Hausaufgaben werden i. d. R. an unterrichtsfreien Nachmittagen bzw. über einen längeren Zeitraum gegeben. An Tagen, an denen wegen schulinternen Fortbildungen, pädagogischer Konferenzen oder Sprechzeiten der Unterricht ausfallen muss, haben die Schüler*innen einen "Studientag" mit Hausaufgaben.

Wir legen großen Wert darauf, dass die Eltern Einblick in die schulische Arbeit ihrer Kinder nehmen. Lassen Sie sich neben dem Lernplaner auch regelmäßig die Dinge zeigen, die Ihre Kinder zu Hause erledigten sollten.

 

Hinweise zu Angaben im Internetauftritt von Schulen (Stand: 05/2018)

Sofern eine Schule einen Internetauftritt (Website / Homepage) hat, muss diese verschiedene Rechtsvorschriften beachten, aus denen sich u. a. Informationspflichten ergeben. In dieser Handreichung werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationspflichten sowie die vorgeschriebenen Angaben zum Impressum erläutert.

 

Krankmeldung

Bei Erkrankung Ihres Kindes ist eine sofortige Benachrichtigung der Schule mit Angabe der Klasse oder der Klassenleitung notwendig. Bitte rufen Sie dazu zwischen 7.00 und 7.45 Uhr in der Schule an (bitte den Anrufbeantworter besprechen!) oder lassen uns in dieser Zeit Ihre schriftliche Nachricht zu kommen. (Dies ist auch per Mail an folgende Adresse möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, sollte es die Fehlzeit mit dem Grund des Schulversäumnisses im Lernplaner eingetragen haben oder Sie geben eine schriftliche Entschuldigung mit dem mit.

Sollte Ihr Kind an Tagen krank sein, an denen die Ferien beginnen bzw. die Schule nach Ferien weiter geht, erwarten wir zusätzlich zur morgendlichen telefonischen Krankmeldung eine Bescheinigung über den Besuch beim Arzt an diesem Tag (siehe auch >>> Meldepflicht bei Erkrankungen).

 

Lernplaner

Zur Planung des eigenen Arbeitens in der Lernzeit und zur guten Kommunikation von Schule und Elternhaus haben wir unseren eigenen „Lernplaner“ entwickelt. Er soll die Schülerinnen und Schüler durch das Schuljahr begleiten und spielt eine sehr wichtige Rolle in ihrem täglichen Schulalltag. Hauptsächlich wird er täglich genutzt, um die Lernzeit zu planen und die eigenen Ergebnisse, Lernfortschritte und Ziele festzuhalten.

Weiterhin können darin viele wichtige Dinge notiert werden und sind zahlreiche Informationen zu finden, die man immer wieder mal nachschlagen kann, wie z. B. den aktuellen Stundenplan, die unterrichtenden Fachlehrkräfte, wichtige Telefonnummern, Termine u. ä. Ebenso dient er dazu, dass die Klassenleitung und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mit Hilfe kurzer Mitteilungen im Planer gut im Kontakt sind.

Bei der Arbeit mit dem Lernplaner benötigen wir die regelmäßige Mitarbeit der Eltern: Nach einer abgelaufenen Schulwoche zeigt das Kind den Lernplaner zu Hause und die Eltern bestätigen durch Ihre Unterschrift die Einsicht. Auch der Wunsch nach Kontaktaufnahme oder die Entschuldigung für versäumte Unterrichtsstunden können hier festgehalten werden.

Der Lernplaner wurde mit Beschluss der Schulkonferenz als Pflicht-Instrument für die Arbeit an der Gesamtschule Hürth eingeführt. Er ist zu Beginn jeden Schuljahres von jeder/m Schüler*in für 7,- € zu kaufen.

 

Materialien

Folgende Materialien benötigt Ihr Kind in der Regel im Schulalltag:

  • Schnellhefter (Farben und Anzahl je nach Mitteilung der Klassenleitung bzw. Fachlehrkräfte)
  • Füller, Tintenkiller, Buntstifte, Textmarker, 2 Bleistifte (HB/B)
  • Wasserfarben, Borsten- und Haarpinsel je 2 (unterschiedliche Stärken)
  • Geodreieck, Lineal, Zirkel mit Mittelspindel, Spitzer
  • Schere, Klebestift, Radiergummi, Tesafilm
  • Je 1 Collegeblock liniert und kariert
  • Zeichenblock DIN A3
  • Sammelmappe DIN A3
  • Sportkleidung (Schuhe mit heller Sohle, Sporthose, T-Shirt), Turnbeutel
  • Jg. 6 Schwimmkleidung (Mädchen keine Bikinis; Jungen keine weiten Badeshorts)

Wir bitten Sie diese zu besorgen und Ihrem Kind mitzugeben. Ihr Kind hat in der Schule ein eigenes Fach in dem die Materialien verbleiben und somit jederzeit zur Hand sind. (Das Sportzeug sollte natürlich regelmäßig zum Waschen mit nach Hause genommen werden!)

Einige spezifische Materialien beschaffen wir gesammelt für alle Kinder vom von der Schulkonferenz beschlossenen Elternbeitrag. Dazu erhalten Sie zu Beginn jedes Schuljahres genauere Informationen über einen Elternbrief.

 

Meldepflicht bei Erkrankungen

Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen zur Meldepflicht bei Erkrankungen, vor allem bei ansteckenden Krankheiten!

 

Schulfahrten

Zu Beginn des Jahrgangs 5 fahren alle Klassen dieses Jahrgangs für 3 Tage auf eine Kennenlern-Klassenfahrt. Sie dient der Förderung der Kooperation und des Zusammenhalts in der Klasse und im Jahrgang.

Im Jahrgang 7 und im Jahrgang 10 nehmen alle Schüler*innen an einer einwöchigen Klassenfahrt teil. Hier soll die Klassengemeinschaft und das gemeinsame Erleben eines interessanten Klassenfahrt-Ziels im Vordergrund stehen.

In der Oberstufe findet zu Beginn der Jahrgangsstufe 11 (EF) eine 3-tägige Kennlernfahrt zur Einführung in die Oberstufe statt. Im Jahrgang 13 (Q2) erfolgt noch eine Studienfahrt. Das Ziel dieser Studienreise wird von der jeweiligen Jahrgangsstufe mit ihrer Stufenleitung festgelegt. 

Darüber hinaus finden weitere freiwillige Kursfahrten statt:

  • Kursfahrt nach Spanien (Jg. 9)
  • Kursfahrt ins französisch-sprachige Ausland (Jg. 9 u./o. 10) – in Planung
  • Projektkurs Skifahrt (Jg. 12 (Q1) zusammen mit Jg. 8)

Für Klassenfahrten bekommen Berechtigte für Sozialhilfe bzw. für Hilfe zum Lebensunterhalt auf Antrag die Erstattung der Kosten. Dieser Antrag ist sofort nach Ausgabe des Elternbriefes zur Klassenfahrt zu stellen, da es hier längere Bearbeitungsfristen gibt. Für Hilfe/Unterstützung bei der Antragsstellung können Sie sich vertrauensvoll an unsere Schulsozialarbeiter wenden.

 

Schulabschlüsse am Ende der Sekundarstufe I

Versetzung in den 10. Jahrgang - Bedingungen für die Versetzung in den 10. Jahrgang - Details und Ausgleichsmöglichkeiten - Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen oder Berechtigungen (§44, Apo-SI) - Zentrale Prüfung

 

Schulabschlüsse der Sekundarstufe II
  • (... in Bearbeitung)