Institut für Physik und ihre Didaktik

 

 

Einen Nachteilsausgleich beantragen

 
Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich (kurz: NTA) bietet gezielte Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen, damit Schüler*innen mit (dauerhaften) Beeinträchtigungen die schulischen Anforderungen erfüllen können.

 
Ihr Kind hat folgende Beeinträchtigung:

Hier zum Antragsformular auf "Gewährung des Nachteilsausgleichs".

 

Besonderheiten des Nachteilsausgleichs bei LRS
  • Einen Nachteilsausgleich können Schüler*innen bis zur 6. Klasse erhalten, deren Lese- und/ oder Rechtschreibleistungen über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht den Anforderungen entsprechen.
  • Ab Klasse 7 wird der Nachteilsausgleich nur gewährt, wenn die vorangegangenen Schwierigkeiten nicht behoben werden konnten und muss ab dann jährlich neu gestellt werden.
  • Um einen NTA in den Abschlussprüfungen zu erhalten, muss dieser auch in den Vorjahren gewährt worden sein.
  • Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Sek II muss eine medizinische Diagnose vorliegen.

 

Wie kann ein Nachteilsausgleich aufgrund einer Lese-/ Rechtschreibschwäche aussehen?

Nachteilsausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung, wie z. B.

  • Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeits- und Korrekturzeiten
  • Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel, z. B. eines Laptops als Schreibhilfe
  • Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, einer besonderen Arbeitsplatzorganisation wie z. B. die Nutzung eines separaten Raumes
  • Assistenz, z. B. bei der Arbeitsorganisation, beim Vorlesen von Aufgaben; mündliche Vokabelüberprüfungen
 
Weitere Informationen

 
Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie

Auszug aus „Arbeitshilfen zur Gewährung von Nachteilsausgleichen“: 

  • Eine Rechenschwäche wird in NRW nicht als Behinderung bewertet, die mit Formen von Nachteilsausgleichen unterstützt wird, sondern als „besondere Schwierigkeit im Rechnen“.
  • Im Unterschied zu besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden die Phänomene der Rechenstörungen fachwissenschaftlich sowohl in der Ursachenforschung als auch in den daraus abzuleitenden Förderansätzen kontrovers diskutiert: Es wird unterschiedlich bewertet, ob es sich bei Rechenstörungen um ein diagnostizierbares Phänomen oder um eine Minderleistung innerhalb einer „normalen“ schulischen Leistungsverteilung handelt, die sich bekanntlich häufig nicht als durchgängig homogenes Leistungsprofil darstellt.
  • Eine Gleichsetzung von Rechenschwäche und Lese-Rechtschreibschwäche ist daher nicht möglich.
  • Während Schüler*innen mit LRS sehr wohl ihre fachbezogenen Kompetenzen (beispielsweise durch mündliche Beiträge) in den Unterricht einbringen können, ist dies im Fach Mathematik für Schüler*innen mit Rechenstörungen so nicht möglich.
  • Im Zentrum des pädagogischen Handelns in der Schule steht auch in diesem Zusammenhang daher die kontinuierliche individuelle Förderung und Beratung mit entsprechenden besonderen Unterstützungsmaßnahmen.
  • Inhalte und Formen solcher Förderangebote für Schüler*innen mit Rechenschwäche sind im Einzelfall bestmöglich auf mathematische Basiskompetenzen abgestimmt und können im Rahmen der pädagogischen Gestaltungsspielräume ggf. auch räumliche oder zeitliche Unterstützungsmaßnahmen umfassen.